Berlin (epd). Lesbische Mütter sollen nach Willen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) künftig von Geburt an das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder übernehmen können. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, wie ein Ministeriumssprecher am Donnerstag auf epd-Anfrage mitteilte. Anschließend sollen Länder und Verbände beteiligt und um Stellungnahme gebeten werden. Wann der Entwurf im Kabinett beraten wird, ist noch offen.
Das Regelwerk sei ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls, sagte Lambrecht der Zeitung "Die Welt" (Freitag). "Wenn der Geburtsmutter etwas zustößt, kann nach der bisherigen Rechtslage das Kind in eine rechtlich ungesicherte Situation kommen, solange das Adoptionsverfahren durch die Partnerin noch nicht abgeschlossen ist." Die Ministerin wolle mit dem Gesetz verhindern, dass Kinder in einem solchen Fall ohne Elternteil dastehen, weil der Erzeuger ein anonymer Samenspender war. "Deshalb sollen auch lesbische Paare von Anfang an Eltern sein und die gemeinsame Sorge übernehmen dürfen."
Wenn es einen Vater gebe und dieser seine Vaterrolle auch übernehmen wolle, gelte diese Regelung nicht, stellte Lambrecht klar. "Allerdings müsste er die Mutterschaft der anderen Frau dann erst anfechten. Denn wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird, egal ob hetero- oder homosexuell, gilt zunächst immer der Ehepartner als rechtlicher Elternteil, nicht der biologische Vater." In einem solchen Fall müsse dann das Gericht entscheiden. Eine Elternschaft von mehr als zwei Personen lehnte Lambrecht ab. "Partnerschaften von Erwachsenen können in die Brüche gehen. Kinder brauchen aber Sicherheit und Klarheit darüber, wer ihre Eltern sind."