Berlin (epd). Intergeschlechtliche Kinder sollen besser vor Behandlungen und Operationen geschützt werden, die sie äußerlich eindeutig zu Mädchen oder Jungen machen sollen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung von Kindern, deren Geschlecht nicht eindeutig ist, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.
Damit wird Eltern verboten, in Behandlungen einzuwilligen, die für die Betroffenen häufig mit großem Leid verbunden sind - etwa wenn einem Kind, das wie ein Mädchen aussieht aber männliche Chromosomen besitzt, innenliegende Hoden entfernt werden. Ausnahmen soll es nur geben, wenn ein Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. In diesen Fällen ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.