Berlin (epd). In den Altenheimen in Deutschland sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Assistenzkräfte in der Pflege finanziert werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er sieht vor, dass die Stellen vollständig von den Pflegekassen finanziert werden. Spahn zufolge ist damit sichergestellt, "dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen für das zusätzliche Personal nicht mehr bezahlen müssen".
Das Gesetz sieht auch eine Erleichterung für Pflegebedürftige vor, die Hilfsmittel etwa zur Inkontinenzversorgung brauchen. Die Beantragung wird einfacher. Das dafür bislang befristete Verfahren soll vom kommenden Jahr an dauerhaft gelten. Angesichts des Hebammen-Mangels in Kliniken enthält der Gesetzentwurf weiter ein Förderprogramm für zusätzliche Stellen in der Geburtshilfe.
Das "Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es beinhaltet neben den Einzelmaßnahmen einen Zuschuss des Bundes an die Krankenkassen, um die Beiträge trotz der Corona-Zusatzausgaben möglichst stabil und die Sozialabgaben insgesamt unter 40 Prozent zu halten. Das hatte die Bundesregierung im Zuge der Corona-Hilfen beschlossen.
Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kritisierte, aus Steuergeldern erhielten die Krankenkassen nur fünf Milliarden Euro, während sie selbst mehr als elf Milliarden Euro aus Rücklagen und Zusatzbeiträgen aufbringen müssten. Damit werde den Beitragszahlern, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Hauptlast der Corona-Kosten aufgebürdet, kritisierte der Spitzenverband. Das sei sozial unausgewogen. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sprach von einem "Vertrauensbruch gegenüber den Beitragszahlern und einer Bestrafung gut wirtschaftender Krankenkassen".
Mit der Finanzierung von mehr Assistenzkräften in der stationären Altenpflege reagiert Gesundheitsminister Spahn auf Studien zur Vorbereitung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsverfahrens. Sie hatten ergeben, dass in den Heimen die Arbeiten besonders häufig liegenbleiben, die üblicherweise Pflegehilfskräfte verrichten. Als ersten Schritt hatten die Wissenschaftler daher die Rekrutierung von mehr Assistenzkräften empfohlen. Die Diakonie Deutschland erklärte, 20.000 Pflegehilfskräfte für 14.000 Pflegeheime in Deutschland könnten nur der Beginn einer bedarfsgerechten Personalaufstockung in der Altenpflege sein.