Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin die Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige und für Sozialunternehmen bis zum Jahresende verlängert. Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige, deren Einkünfte weggebrochen sind, können seit März leichter die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) bekommen. Die sonst übliche Vermögensprüfung ist weitgehend ausgesetzt, und die Kosten für Wohnung und Heizung werden übernommen, auch wenn sie nach geltendem Recht eigentlich zu hoch sind. Dies galt bisher bis Ende September und wird nun bis Ende Dezember verlängert.
Verlängert bis zum Jahresende werden auch die Zuschüsse an soziale Dienstleister wie etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Reha-Einrichtungen, Frauenhäuser oder Anbieter von Sprachkursen. Sie erhalten gegenwärtig auch dann 75 Prozent der üblichen Vergütung, wenn die Plätze in den Einrichtungen oder Kursen wegen der Corona-Pandemie nicht besetzt sind. Im Gegenzug sollen die Beschäftigten, wenn möglich, anderswo eingesetzt werden, wo es zur Bewältigung der Corona-Krise notwendig ist.
Die Wohlfahrtsverbände hatten die beim Koalitionsausschuss Ende August vereinbarte Verlängerung der Zuschüsse begrüßt. Angesichts wieder steigender Ansteckungszahlen seien die Hilfen weiter notwendig, um die soziale Infrastruktur zu erhalten.