Berlin (epd). Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt im nächsten Jahr auf 446 Euro pro Monat. Die Sozialleistung wird damit 2021 nicht um sieben Euro erhöht, wie kürzlich vom Kabinett beschlossen, sondern um 14 Euro pro Monat, wie das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Grund für die Anpassung ist die aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, nach der die Regelsätze berechnet werden. Beim Kabinettsbeschluss vor wenigen Wochen wurde noch die Stichprobe aus dem Jahr 2018 zugrunde gelegt.
Nach Angaben des Ministeriums erhöht sich der Regelsatz für volljährige Partner auf Grundlage der neuen Daten um zwölf auf 401 Euro. 18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, erhalten ab 1. Januar 2021 357 Euro. Für bis zu fünfjährige Kinder erhöht sich die Leistung um 33 auf 283 Euro, für 14- bis 17-Jährige um 45 auf 373 Euro. Der Satz für sechs- bis 13-Jährige bleibt fast gleich bei 309 Euro pro Monat (aktuell 308 Euro).
In ähnlichem Umfang erhöhen sich auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die im Schnitt aber unterhalb der Grundsicherung liegen. Die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigt den Angaben zufolge um wenige Euro auf 154,50 Euro pro Schuljahr.
Sozialverbände kritisieren die Sätze regelmäßig als zu gering und bemängeln die Berechnungsmethode. Das Deutsche Kinderhilfswerk erklärte am Dienstag, um die Lebenssituation von Armut betroffener Kinder zu verbessern, werde eine grundlegende Reform der Berechnung benötigt.