Magdeburg (epd). Der Sicherheitsbeauftragte der Synagoge in Halle hat nach eigenen Worten am 9. Oktober 2019 über die Sicherheitskamera die Ankunft des Attentäters Stephan B. beobachtet und die gefährliche Situation erkannt. Ein Auto habe vor der Friedhofsmauer geparkt und ein dunkel gekleideter Mann sei mit einer Waffe ausgestiegen, die an eine Pumpgun erinnerte, sagte der 56-jährige Zeuge am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg, das in Magdeburg verhandelt. Die Ausrüstung habe er weder Polizei noch Armee zugeordnet.
Er habe keine Panik auslösen wollen und dem Gemeindevorsitzenden gesagt, er solle die Polizei alarmieren, sagte der Zeuge. Er habe dann noch sämtliche Türen abschließen müssen, die normalerweise nicht abgeschlossen waren. Die Holztür, auf die der Attentäter schoss, war nach seinen Angaben während des Gottesdienstes wie immer verriegelt. Zum Verhalten in solchen Situationen erhielt er demnach erst nach dem Attentat eine Schulung.
Er habe Angst um die Menschen in der Synagoge gehabt, darunter seine Mutter, sagte der 56-Jährige: "Ich wollte sie beschützen." Bis zum Attentat sei die Teilnahme am Gottesdienst ohne Anmeldung möglich gewesen. Wer jetzt die Synagoge besuchen wolle, müsse sich fünf Tage vorher anmelden, mit einer Ausweis-Kopie. Erst nach einer Prüfung durch die Polizei werde dann eine Genehmigung erteilt.
Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt.