Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer Dauermahnwache zum Protest gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Berlin bestätigt. Die Richter lehnten einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig und unbegründet ab, wie das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mitteilte. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt. Das Protestcamp war vom 30. August bis zum 14. September auf der Straße des 17. Juni geplant.
Nach Einschätzung der Versammlungsbehörde, die das Oberverwaltungsgericht bestätigt habe, sei bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten, weil Teilnehmer die Mindestabstände nicht einhalten würden, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Zudem sei nicht gewährleistet, dass ein geeignetes Hygienekonzept vorliege. Im Grundsatz stehe außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerechtfertigt werden könne, betonten die Richter.
Am Wochenende war es in Berlin am Rande von Großdemonstrationen gegen die Corona-Politik zu Gewaltszenen unter anderem an der russischen Botschaft gekommen, wo Rechtsextreme Flaschen auf Polizisten warfen. Am Reichstagsgebäude durchbrachen Teilnehmer einer von Rechtsextremen dominierten Veranstaltung Absperrungen und stürmten mit Reichsflaggen die Treppen zum Parlamentsgebäude.