Berlin (epd). Zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr wurden Tausenden Familien mit Arbeitslosengeld-II-Bezug die Leistungen gekürzt. Im März gab es rund 42.000 Hartz-IV-Sanktionen gegen sogenannte Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. In rund 850 Fällen wurden demnach die Leistungen für eine Person im Haushalt komplett gekürzt. Bedarfsgemeinschaften sind Haushalte mit Kindern, in denen mindestens ein Elternteil staatliche Leistungen bezieht. Zuerst hatten die Zeitungen des Funke Mediengruppe (Montag) darüber berichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November mögliche Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter darf das Arbeitslosengeld II nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden, um das Existenzminimum der Bezieher zu sichern. Davor gab es drei Sanktionsstufen, wenn Hartz-IV-Empfänger etwa eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnen. Zunächst wurde der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, bei einer Wiederholung bereits um 60 Prozent. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfiel das Arbeitslosengeld II komplett.
Bei den betroffenen 850 Familien handelt es sich laut dem Bundesarbeitsministeriums nicht um "Vollsanktionierte im eigentlichen Sinn". Vielmehr gehe es um sogenannte "Aufstocker", die ergänzend zu ihrem Einkommen Grundsicherung beziehen, sagte eine Ministeriumssprecherin den Funke-Zeitungen. Eine Sanktion könne dazu führen, dass ein Zahlungsanspruch erlischt.
Wie aus dem Schreiben der Bundesregierung weiter hervorgeht, gab es im Jahresdurchschnitt 2019 insgesamt rund 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften bundesweit. In mehr als 999.000 und somit in rund jeder dritten Bedarfsgemeinschaft lebten Kinder unter 18 Jahren, davon mehr als 761.000 in West- und knapp 238.000 in Ostdeutschland. Fast jedes zweite Kind (44,6 Prozent) lebte demnach in einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft.