Essen (epd). Während der Corona-Einschränkungen im Frühjahr haben nach Angaben der DAK Gesundheit deutlich weniger berufstätige Eltern ein Kinderkrankengeld in Anspruch genommen als 2019. Im Vergleich zum Vorjahr ist bei den Fällen, in denen Erziehungsberechtigte Krankengeld für die Betreuung ihrer Kinder bezogen haben, im April und Mai ein Minus von je 83,9 und 81,6 Prozent verzeichnet worden, wie aus Daten der Krankenkasse hervorgeht, die dem Evangelischem Pressedienst (epd) vorliegen. Während im März noch bundesweit 16.621 Eltern ihre Ansprüche geltend machten, waren es demnach im April nur noch 2.174. Ein Jahr davor lag die Zahl im April bei 13.485.
Im Ländervergleich ging die Zahl der Kinderkrankengeld-Anträge im April und Mai in Bremen am stärksten zurück (minus 93,1 Prozent im April und minus 95,3 Prozent im Mai), gefolgt von Hamburg (minus 91,8 und 88,3 Prozent). Im Mittelfeld lag Nordrhein-Westfalen (minus 84,8 und 80,9 Prozent). In Brandenburg und Sachsen-Anhalt verzeichnete die DAK in beiden Monaten je ein Minus um 79 Prozent. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) darüber berichtet.
Während der Corona-Einschränkungen im Frühjahr habe es in zahlreiche Unternehmen betriebsspezifische Freistellungen von Beschäftigten gegeben, erklärte ein DAK-Sprecher. Auch seien viele Mitarbeiter ins Homeoffice gewechselt. "Dazu kam die Kurzarbeiterregelung." Das habe zusammengenommen offensichtlich dazu geführt, dass im Gegensatz zum Jahr 2019 häufig kein Kinderkrankengeld in Anspruch genommen worden sei.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm begrüßte die geplante Neuregelung der großen Koalition, wonach Eltern künftig zusätzlich fünf Tage bei ihrem kranken Kind verbringen können. "Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes ist richtig", sagte er. Es sei wichtig, Eltern und insbesondere Alleinerziehende in der Corona-Zeit zu unterstützen, "damit sie ohne finanzielle Nachteile ihre kranken Kinder pflegen können".
Gesetzlich versicherte Eltern haben pro Kalenderjahr Anspruch auf je zehn freie Arbeitstage für die Pflege eines Kindes unter zwölf Jahren. Zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt, springt die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein.