Essen (epd). Während der Corona-Einschränkungen im Frühjahr haben deutlich weniger berufstätige Eltern ein Kinderkrankengeld in Anspruch genommen als 2019. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sind die Fälle, in denen Erziehungsberechtigte Krankengeld für die Betreuung ihrer Kinder bezogen haben, allein im April um 83,9 Prozent gesunken, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) unter Berufung auf Daten der Krankenkasse DAK-Gesundheit berichten. Demnach machten bundesweit 2.174 Eltern ihre Ansprüche geltend, im April 2019 waren es 13.485. Die Krankenkasse sieht einen Zusammenhang mit vermehrtem Homeoffice oder der Freistellung von Arbeitnehmern während der Corona-Krise.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm begrüßt die geplante Neuregelung der großen Koalition, wonach Eltern künftig zusätzlich fünf Tage bei ihrem kranken Kind verbringen können. "Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes ist richtig", sage er den Funke-Zeitungen. Es sei wichtig, Eltern und insbesondere Alleinerziehende in der Corona-Zeit zu unterstützen, "damit sie ohne finanzielle Nachteile ihre kranken Kinder pflegen können".
Gesetzlich versicherte Eltern haben pro Kalenderjahr Anspruch auf je zehn freie Arbeitstage für die Pflege eines Kindes unter zwölf Jahren. Zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt, springt die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein.