Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat die für Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Regeln unter Auflagen für zulässig erklärt. Das von der Berliner Versammlungsbehörde erlassene Demonstrationsverbot wurde am Freitag in einem Eilbeschluss aufgehoben. Die Veranstalter müssten jedoch strenge Auflagen zum Mindestabstand einhalten, teilte das Gericht am Freitag mit. (VG 1 L 296/20) Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Anders als die Berliner Polizei sieht das Gericht demnach keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der geplanten Versammlung. Die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, so das Gericht. Die Anmelderin, die Stuttgarter Initiative "Querdenken 711" um den Unternehmer Michael Ballweg, habe ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt. Es sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bewusst missachten werde.
Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Vielmehr habe der Anmelder unter anderem durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen getroffen.
Die Polizei hatte die Demonstration an Mittwoch mit der Begründung verboten, es sei aufgrund der Erfahrungen der Versammlung vom 1. August zu erwarten, dass die Teilnehmer die Vorgaben zum Infektionsschutz nicht beachten werden.