Berlin (epd). Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am Donnerstag in Berlin strengere Regeln für Reisen in Risikogebiete beschlossen. Es werde dazu aufgerufen, wo immer es möglich sei, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen am Nachmittag in Berlin. Nach ihren Angaben soll künftig der Anspruch auf Einschädigung für Einkommensausfälle gestrichen werden, wenn er durch eine Quarantäne nach einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet entsteht.
Dies gelte, wenn das Ziel der Reise bereits beim Start als Risikogebiet ausgewiesen war, erläuterte Merkel. Nach dem Infektionsschutzgesetz steht Betroffenen eine Entschädigung zu, wenn sie ihre Arbeit nicht aus der Quarantäne heraus verrichten können.
Merkel sagte, sie nehme den seit einigen Wochen zu verzeichnenden Anstieg von Corona-Infektionen sehr ernst. Dies gelte insbesondere, weil der Sommer eigentlich eine günstige Jahreszeit zur Eindämmung der Pandemie sei. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte, noch sei die Lage stabil, man habe aber schwierige Monate vor sich. Als Grund für die derzeitige weitere Ausbreitung des Virus benennen Bund und Länder vor allem Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die Urlaubsreisen.
Die generelle Verpflichtung für Rückkehrende aus Risikogebieten zu einer zweiwöchigen Quarantäne soll deswegen schärfer kontrolliert werden, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU). Nach seinen Worten muss es dafür im Zweifel mehr Personal geben. Auch die Test-Pflicht nach Risiko-Reisen soll bestehen bleiben, die Möglichkeit eines kostenlosen Tests auch für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten allerdings zum 15. September gestrichen werden.
Merkel erläuterte, bei den freiwilligen Tests zeige sich eine sehr niedrige Infektionsrate. Bei den Rückkehrenden aus Risikogebieten werde jedoch ein großer Teil von Zurückkehrenden positiv getestet. Die Regelung für sie soll möglichst ab Oktober leicht modifiziert werden: Ein Verlassen der Quarantäne nach Rückkehr aus dem Risikogebiet soll dann erst möglich sein, wenn ein Test fünf Tage nach Ankunft negativ ausfällt. Damit soll verhindert werden, dass Ansteckungen in den letzten Urlaubstagen nicht erkannt werden.
Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen außerdem ein Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht in Höhe von 50 Euro. Allerdings will Sachsen-Anhalt dies nicht umsetzen. Auch am Verbot von Großveranstaltungen wollen Bund und Länder bis Ende des Jahres festhalten. Dies gelte für Veranstaltungen, bei denen Abstandsregeln nicht eingehalten und Kontakte nicht nachverfolgt werden können, erläuterte Merkel.
Die Runde im Kanzleramt plädierte zudem für bundesweit einheitliche Hygieneregeln an Schulen. Das Beschlusspapier betont, dass in diesem Bereich große Anstrengungen unternommen würden, um einen Präsenzbetrieb aufrecht zu erhalten und Schließungen zu vermeiden. Gleichzeitig versprechen sie Eltern für dieses Jahr einen Anspruch auf zusätzliche fünf Tage Kinderkrankengeld, Alleinerziehenden weitere zehn Tage.
Beim vieldiskutierten Thema Familienfeiern konnten sich die Regierungschefs nicht auf konkrete Teilnehmergrenzen einigen. In ihrem Papier appellieren sie an die Einzelnen, Feiern "kritisch abzuwägen". Die Länder hätten in diesem Punkt unterschiedliche Vorstellungen, "die man am heutigen Tag nicht zusammenbringen konnte", sagte Merkel.