Karlsruhe (epd). Urlauber aus Corona-Risikogebieten müssen sich bei ihrer Rückkehr weiterhin auf eine mögliche Infektion mit dem Virus testen lassen. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss den Eilantrag einer Familie zurück, die derzeit auf Mallorca Urlaub macht, sich bei ihrer Rückkehr aber nicht testen lassen will. Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführte verpflichtende Testung diene dem Schutz der Allgemeinheit, erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter zur Begründung.
Die Beschwerdeführer, Eltern und ihr zweijähriges Kind, wollten per einstweiliger Anordnung beim Bundesverfassungsgericht die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Testpflicht für Rückkehrer aus dem Urlaub stoppen. Betroffen sind von dem Pflichttest alle Urlauber, die ihre Ferien in einem Risikogebiet verbracht haben. Ihre körperliche Integrität werde mit der "Zwangstestung" verletzt, rügten sie.
Die Verfassungsrichter wiesen den Antrag nach einer Folgenabwägung ab. Die verpflichtende Testung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten diene zur frühzeitigen Erkennung infizierter Menschen und damit dem Gesundheitsschutz der Allgemeinheit. Dieses Interesse sei höher zu bewerten als das Interesse der Beschwerdeführer, sich nicht testen zu lassen. Auch von einzelnen, nicht getesteten Personen könne ein Ansteckungsrisiko ausgehen.