Berlin (epd). Gegen das Verbot einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen am Samstag in Berlin ist ein Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage. Mit einer Entscheidung sei am Freitag im Laufe des Vormittags zu rechnen. Laut Polizei wurden bis Mittwochabend insgesamt zwölf Veranstaltungen gegen Corona-Schutzmaßnahmen verboten.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verteidigte im RBB-Inforadio die Entscheidung, die Veranstaltung der Stuttgarter Initiative "Querdenken 711" in Berlin zu untersagen. Dabei sei es um eine Abwägung zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und dem Infektionsschutz gegangen, sagte er am Donnerstag. In einer Pandemie ende das Recht des Einzelnen, sich zu verwirklichen da, wo er andere Menschen gefährdet. "Und genau an dieser Stelle haben wir eingegriffen, nicht politisch, sondern, um Infektionsschutz durchzusetzen", sagte Geisel. Versammlungsfreiheit bedeute nicht, dass man das Recht habe, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Grundlage der Entscheidung seien die Erfahrungen aus der Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen am 1. August gewesen. Damals hätten die Teilnehmer "ganz bewusst gegen den Infektionsschutz verstoßen". Der Großteil der Demonstranten trug damals keinen Mund-Nasen-Schutz und verstieß gegen die Abstandsregeln.