Münster (epd). Abi-Feiern sind laut einer Gerichtsentscheidung nicht generell durch Corona-Schutzverordnungen verboten. Das Verwaltungsgericht Münster erlaubte am Freitag in einer einstweiligen Anordnung eine für Samstag in Emsdetten geplante Abiturfeier mit 95 Teilnehmern zuzüglich DJ und Bewirtungspersonal. Die Feier sei als einmaliges Ereignis des Schulabschlusses durch den Erhalt der Zeugnisse ein "herausragender Anlass" gemäß der Verordnung. (Az: 5 L 708/20)
Nach der Corona-Schutzverordnung seien private Veranstaltungen nicht durchweg verboten, sondern sie müssten einem besonderen Schutzkonzept folgen, erläuterte das Gericht. Für bestimmte Ausnahmefälle, sogenannte herausragende Ereignisse, seien einfache Schutzkonzepte ausreichend. Die Abschlussfeier sei daher mit geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene und einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.