Potsdam (epd). Das brandenburgische Verfassungsgericht verhandelt seit Donnerstag über das Paritätsgesetz des Landes. Das Anfang 2019 beschlossene und vor einigen Wochen in Kraft getretene Gesetz verpflichtet die politischen Parteien, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für Landtagswahlen abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen. Es soll erstmals bei der Landtagswahl 2024 angewendet werden.
Gegen das Paritätsgesetz haben die NPD, die AfD und vier AfD-Parteimitglieder Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt sehen. Eine Entscheidung des Gerichts wurde für Donnerstag noch nicht erwartet. Brandenburg war mit den Neuregelungen bundesweit Vorreiter.
Vor Verhandlungsbeginn demonstrierten Befürworterinnen des Gesetzes für die Regelungen. Zu der Kundgebung unter dem Motto "Wir haben uns entschieden!" hatten der Frauenpolitische Rat und die Brandenburger Gleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg aufgerufen. Dem Frauenpolitischen Rat in Brandenburg gehören nach eigenen Angaben zahlreiche Verbände mit insgesamt rund 300.000 Mitgliedern an.
Nach Einschätzung Dörnenburgs sind Argumente gegen paritätische Wahllisten nicht überzeugend. Es gebe zwar einen Konflikt zwischen Artikel 21 über die Parteien und Artikel 3 zur Chancengleichheit im Grundgesetz. Bund und Länder seien jedoch trotz der Parteienrechte verpflichtet, Chancengleichheit durchzusetzen.
Das Thüringer Verfassungsgericht hatte vor kurzem das Paritätsgesetz des Freistaates gekippt. Dort soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.