Potsdam (epd). Brandenburgs Verfassungsgericht verhandelt am Donnerstag über das Paritätsgesetz des Bundeslandes für Landtagswahlen. Das Gesetz schreibt eine Frauen-Quote mit paritätischer Besetzung der Kandidatenlisten bei Landtagswahlen vor. Es wurde Anfang 2019 beschlossen und soll erstmals für die Landtagswahl 2024 gelten. Brandenburg war damit bundesweit Vorreiter. Gegen das Gesetz haben unter anderem die rechtsextreme NPD und die AfD Anträge beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichtes wird für Donnerstag noch nicht erwartet.
Die Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg sowie der Frauenpolitische Rat, der rund 300.000 Frauen im Land vertritt, hoffen, dass das Gesetz Bestand haben wird. Frauen müssten entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil im Landtag vertreten sein, sagte Dörnenburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Potsdam: "Das gehört abgebildet im Parlament."
Als Argumente gegen paritätische Wahllisten würden oft die Parteienfreiheit und die Freiheit der Wahl angeführt, sagte Dörnenburg. Dabei gebe es einen Konflikt zwischen Artikel 21 über die Parteien und Artikel 3 zur Chancengleichheit im Grundgesetz. "Bund und Länder sind verpflichtet, diese Chancengleichheit durchzusetzen", sagte die Gleichstellungsbeauftragte: "In diesem Spagat befinden wir uns." Beides seien hohe Güter, die abgewogen werden müssten.
In den Debatten darüber werde jedoch oft vergessen, dass Frauen strukturell benachteiligt seien. "Es kommt nicht von ungefähr, dass die Landeslisten so aufgestellt werden, wie sie aufgestellt werden", sagte Dörnenburg: "Das liegt nicht an den Frauen, das hat etwas mit Macht zu tun."
Die Landesverfassung enthalte den Auftrag, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen, sagte Verena Letsch vom Frauenpolitischen Rat: "Dieser Auftrag realisiert sich nicht von selbst." Paritätsgesetze könnten dabei helfen.