Berlin (epd). Die monatlichen Leistungen für einen Hartz-IV-Empfänger sollen Anfang 2021 um sieben auf 439 Euro steigen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Kleinkinder bekommen 278 Euro und damit 28 Euro mehr. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 39 Euro mehr, ihre Bezüge steigen auf 367 Euro. Der Satz für sechs-bis 13-jährige Kinder wird nicht erhöht und beträgt weiter 308 Euro. Ehegatten und Partner erhalten ab kommendem Jahr 395 Euro und damit pro Monat sechs Euro mehr.
Der Regelsatz soll alle Ausgaben außer Miete und Heizen abdecken. Er wird etwa alle fünf Jahre neu berechnet. Grundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts, die Auskunft gibt über die Einkommen, Schulden und Konsumausgaben privater Haushalte sowie deren Wohnsituation. Für die Berechnung der Hartz-IV-Sätze werden die Ausgaben der einkommensschwächsten 15 bis 20 Prozent der Haushalte herangezogen.
Die übliche, jährliche Anpassung der Grundsicherung richtet sich nach der Preis- und Lohnentwicklung. Dies gilt auch für die kommende Erhöhung, so dass die Sätze am 1. Januar 2021 geringfügig über den neu festgelegten Beträgen liegen können, die noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müssen.