Berlin (epd). Große deutsche Firmen legen offenbar wenig Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten durch ihre ausländischen Partner. Ein Sprecher des Entwicklungsministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, das "noch weniger" Unternehmen menschenrechtliche Vorgaben erfüllten, als im Juli aus vorläufigen Zahlen einer Umfrage hervorging. Deshalb arbeite das Ministerium gemeinsam mit dem Arbeits- und dem Wirtschaftsministerium an Eckpunkten für ein Lieferkettengesetz, die noch im Laufe des Sommers eingebracht werden sollten.
Ein Lieferkettengesetz hätte zur Folge, dass deutsche Firmen für ausbeuterische Praktiken ihrer ausländischen Geschäftspartner haftbar sind. Das Vorhaben geht auf den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) aus dem Jahr 2016 zurück, der auch im Koalitionsvertrag bekräftigt wird. Dieser sieht vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen "weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen" geprüft werden. Dazu liefen seit dem vergangenen Sommer Umfragen zur Selbsteinschätzung deutscher Unternehmen.
Das federführende Auswärtige Amt veröffentlichte auf seiner Internetseite die Ergebnisse der zweiten Befragungsrunde. Danach erfüllten lediglich 13 bis 17 Prozent der Unternehmen die Anforderungen vollständig. 83 bis 87 Prozent erfüllten sie nicht, wobei zehn bis zwölf Prozent dieser Firmen "auf einem guten Weg" seien. In den vorläufigen Ergebnissen im Juli war noch von 22 Prozent der Firmen die Rede, die ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachgegangen seien.
Die erste Runde der Umfragen brachte 2019 ein ähnliches Bild: 18 Prozent der Firmen erfüllten danach die Vorgaben. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben deshalb bereits angekündigt, dem Kabinett noch im August Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorlegen zu wollen. Ziel ist ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode.
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