Berlin (epd). In den am Montag wiedereröffneten Schulen Berlins muss trotz der Corona-Pandemie kein Mindestabstand von anderthalb Meter eingehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Das Land Berlin habe den Mindestabstand in den Schulen aufheben dürfen, um dem staatlichen Bildungsauftrag gerecht zu werden, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Montag (AZ VG 14 L 234/20).
In Berlin und Brandenburg hatte am Montag nach den Sommerferien die Schule wieder begonnen. Zwei Berliner Schülerinnen und ihre Eltern hatten den sonst geltenden Mindestabstand von anderthalb Metern eingefordert. Dieser sei notwendig, um Schüler- und Lehrerschaft effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Das Berliner Verwaltungsgericht folgte dem allerdings nicht.
Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass der Unterricht an öffentlichen Schulen effektiv nur als Präsenzunterricht erfolgen könne. Dieser könne nur in voller Klassenstärke gewährleistet werden, wobei der Mindestabstand nicht mehr möglich sei. Das Land Berlin habe jedoch ausreichende Schutzmaßnahmen vorgesehen.
So sehe der Musterhygieneplan der Senatsbildungsverwaltung vor, dass zumindest außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sei, die Schulräume regelmäßig gelüftet werden müssten und auf Handhygiene zu achten sei. Zudem würden Schüler mit besonderen Risiken durch Extra-Regelungen geschützt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.