Berlin, Düsseldorf (epd). Nordrhein-Westfalen will die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr strenger handhaben. Fahrgäste in Bussen und Bahnen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, sollen künftig sofort und nicht erst nach einer Warnung mit 150 Euro Bußgeld bestraft werden, bestätigte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch in Düsseldorf. Die Durchsetzung der bundesweit geltenden Maskenpflicht im Nahverkehr wird einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter allen Bundesländern zufolge regional unterschiedlich gehandhabt. Auch die Höhe des Bußgeldes variiert von Land zu Land.
Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen überlegen neben Nordrhein-Westfalen aber auch andere Bundesländer, die Maskenpflicht konsequenter durchzusetzen, darunter Schleswig-Holstein. Die Pflicht werde zwar überwiegend eingehalten, erklärte ein Sprecher des dortigen Gesundheitsministeriums. "Mit einem Bußgeld sollen aber die wenigen erreicht werden, die sich bewusst - jenseits der geltenden Ausnahmen, etwa aus medizinischen Gründen - verweigern." Auch Niedersachsen will seinen Bußgeldkatalog ändern. Geplant sei eine empfindliche Strafe für Menschen, die ohne Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen erwischt werden, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums in Hannover.
Beide Bundesländer machten noch keine Angaben zur geplanten Bußgeldhöhe. Die 150 Euro seien aber "eine Richtschnur", hieß es in Hannover. In Bayern gilt bereits ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Dieser Regelsatz soll bei einem "vorsätzlichen Erstverstoß" angewendet, bei wiederholten Verstößen verdoppelt und bei Fahrlässigkeit halbiert werden, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München mit. In Mecklenburg-Vorpommern kann ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro verhängt werden, in Berlin sind es 50 bis 500 Euro, in Hessen 50 Euro bei wiederholten Verstößen, in Thüringen 60 Euro. In Baden-Württemberg gilt ein Bußgeldrahmen von 25 bis 250 Euro.
In Hamburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Saarland wird dagegen kein Bußgeld bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes erhoben. Der Sprecher des Hamburger Verkehrsverbundes erklärte: "Wir setzen auf Einsicht und Verständnis." Die Einhaltung der Maskenpflicht liege bei rund 95 Prozent. Das hätten mehrfache Tages-Stichproben unter jeweils rund 30.000 Fahrgästen ergeben. Auch in Baden-Württemberg hieß es, es seien keine größeren Verstöße bekannt. Es handele sich um Einzelfälle, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums.
Aus Bremen hieß es allerdings, die Diskussion über ein Bußgeld sei noch nicht abgeschlossen. Seit den wieder steigenden Infektionszahlen begleiteten in der Hansestadt inzwischen Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Kontrolleure, sagte eine Sprecherin der Innenbehörde. Sie könnten renitenten Maskenverweigerern einen Platzverweis aussprechen. Wenn der Fahrgast dem nicht nachkomme und sitzen bleibe, werde die Polizei gerufen. In solch einem Fall drohe auch ein Bußgeld.
In Rheinland-Pfalz entscheiden die Kommunen über ein Bußgeld. Mit der Frage einer möglichen Verschärfung werde sich die Landesregierung frühestens in der nächsten Woche befassen, hieß es aus Mainz. Aus dem Thüringer Gesundheitsministerium hieß es, es werde gerade mit dem Infrastrukturministerium geklärt, ob das Bußgeld angehoben werden soll.
Auch in den Zügen der Deutschen Bahn gilt eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Ein mögliches Bußgeld hängt davon ab, wo sich der Zug gerade befindet und welche Länderverordnung damit gilt. Wer das Tragen einer Maske verweigert, kann nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums von der Beförderung ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Erstattung des Fahrpreises zu haben. Dies kann mithilfe der Bundespolizei durchgesetzt werden.
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