Berlin (epd). Das Kindergeld soll im kommenden Jahr um 15 Euro pro Monat steigen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Familien auf den Weg. Darin enthalten ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von derzeit 7.812 auf 8.388 Euro. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, Ziel sei es, Familien und Kinder zu stärken. Die Familien werden nach seinen Angaben um insgesamt zwölf Milliarden Euro jährlich entlastet.
Stimmt der Bundestag zu, wird das Kindergeld damit in dieser Wahlperiode zum zweiten Mal angehoben. 2019 stieg es auf die derzeit 204 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Vom 1. Januar 2021 an soll die Leistung auf 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind angehoben werden. Für das dritte Kind soll es ab dann 225 Euro pro Monat geben, für jedes weitere 250 Euro.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nannte die Erhöhung ein "wichtiges familienpolitisches Signal", das sich in eine Vielzahl von Maßnahmen einreihe. Dabei verwies sie auf die im März 2019 beschlossenen Änderungen beim Kinderzuschlag, den Familien mit kleinen Einkommen erhalten. Sie können seitdem 185 Euro pro Monat zusätzlich zum Kindergeld bekommen. Zudem sollen durch die Änderungen vor allem Alleinerziehende stärker von der Leistung profitieren.
Giffey zufolge hat sich die Zahl der Kinder, für die Eltern den Zuschlag erhalten, in der ersten Jahreshälfte von 300.000 auf 800.000 fast verdreifacht. Der Zuschlag helfe, Kinderarmut entgegenzuwirken, sagte Giffey.
Familien erhalten in diesem Jahr zudem einen Bonus in Höhe von 300 Euro pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Die Prämie ist Teil des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise. Der Kinderbonus soll Giffey zufolge im September und Oktober ausgezahlt werden.
Mit dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetz, über das der Bundestag noch beraten muss, soll auch der steuerliche Grundfreibetrag auf 9.696 Euro (derzeit 9.408) angehoben werden. Das gleiche gilt für den Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen. Zudem sieht der Gesetzentwurf den Angaben zufolge Aktualisierungen zum automatisierten Einbehalt der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen vor.