Lübcke-Prozess: Hauptangeklagter will sich von Anwalt trennen

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will sich der Hauptangeklagte Stephan E. von seinem Verteidiger Frank Hannig trennen. Am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause am Montag beantragten E. und sein zweiter Verteidiger Mustafa Kaplan die Entpflichtung von Hannig, sagte die stellvertretende Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Charlotte Rau, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Zuvor habe der Dresdner Anwalt fünf neue Beweisermittlungsanträge gestellt, von denen sich E. und Kaplan distanziert hätten. Hannig habe die Anträge daraufhin zurückgenommen, sich aber dem Entpflichtungsantrag widersetzt. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel habe daraufhin die Sitzung beendet.

Beide Anwälte wollten nach den Worten von Rau am Montagnachmittag dem Gericht schriftliche Stellungnahmen einreichen. Der Vorsitzende Richter werde über den Entpflichtungsantrag bis Dienstag entscheiden. Am Dienstag soll in dem Prozess ein Sohn des Ermordeten vernommen werden.

Stephan E. hatte bereits seinem ersten Anwalt Dirk Waldschmidt das Vertrauen entzogen und ihn durch Hannig ersetzt. Die Bundesanwaltschaft hat E. des Mordes an Walter Lübcke angeklagt, H. der Beihilfe zum Mord. E. muss sich darüber hinaus im Fall eines 2016 in Lohfelden bei Kassel niedergestochenen Flüchtlings verantworten. Dabei wird ihm aufgrund von Indizien versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten aus Nordhessen vor, aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt zu haben.