Berlin (epd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich für eine Prüfung der polizeilichen Praxis mit Blick auf Racial Profiling ausgesprochen. "Die Methode des Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig", erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf am Montag in Berlin: "Eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit polizeilicher Praxis sollte im Rechtsstaat selbstverständlich sein."
Das Gewaltmonopol des Staates sei nur wegen seiner Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim, betonte Rudolf. "Eine diskriminierungsfreie polizeiliche Praxis ist deshalb auch im Interesse der Polizei. Sie ist auf das Vertrauen aller Menschen in unserer Gesellschaft angewiesen." Der Gesetzgeber, die Innenministerien von Bund und Ländern sowie die Polizeiführungen sollten deshalb alles in ihren Kräften Stehende tun, um Racial Profiling zu erkennen und zu verhindern.
Wesentlich sei, was unter Racial Profiling als grund- und menschenrechtswidrige Praxis zu verstehen sei und welche Grenzen das Verbot rassistischer Diskriminierung polizeilichem Handeln setze, betonte der Jurist Hendrik Cremer, Autor einer Stellungnahme des Menschenrechtsinstituts zu Racial Profiling. "In der Bundesregierung, in den Innenministerien wie auch in der Polizei werden derzeit Positionen vertreten, die ein unzureichendes Verständnis des im Grundgesetz und zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung erkennen lassen."