Berlin/Stuttgart (epd). Der brandenburgische Fraktionschef Andreas Kalbitz bleibt aus der AfD ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte am Samstag im Hauptsacheverfahren die Annullierung seiner Mitgliedschaft, teilte die AfD auf ihrer Internetseite mit. Kalbitz war wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu im Mai mit knapper Mehrheit vom Bundesvorstand aus der Partei ausgeschlossen worden, nach einer Gerichtsentscheidung zwischenzeitlich aber in die Partei zurückgekehrt.
Die Annullierung von Kalbitz Mitgliedschaft sei nach der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei vom Samstag rechtsgültig, teilte die AfD mit. Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts war Kalbitz zwischenzeitlich in die AfD zurückgekehrt. Diese Entscheidung gelte bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren sei nun am Samstag erfolgt, erklärte die AfD.
Hintergrund sind Vorwürfe, Kalbitz habe eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) verschwiegen. Kalbitz selbst gibt an, er sei dort nicht Mitglied gewesen.
Nach seinem Parteiausschluss im Mai hatte ihn die brandenburgische AfD-Landtagsfraktion nach einer Satzungsänderung erneut zu ihrem Vorsitzenden gewählt. Der AfD-Landesverband Brandenburg wird seit kurzem vom Verfassungsschutz beobachtet. Kalbitz wird dem als rechtsextrem eingestuften "Flügel" der AfD zugerechnet, der sich aufgelöst haben will.