Verhandlung gegen Attentäter von Halle fortgesetzt

Magdeburg (epd). Die Hauptverhandlung gegen den Synagogen-Attentäter von Halle ist am Mittwoch vor dem Naumburger Oberlandesgericht fortgesetzt worden. Dabei wurde vor dem in Magdeburg tagenden Gericht das Video gezeigt, das Stephan B. während der Tat live ins Internet übertragen hatte. Zudem sollten die Nebenkläger die Möglichkeit haben, dem Angeklagten Fragen zu stellen.

B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat den 28-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt. Es gibt 43 Nebenkläger, die von 21 Rechtsanwälten vertreten werden.

Stephan B. erschoss eine 40 Jahre alte Passantin vor der Synagoge und in einem Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Sein Plan war es, in der Synagoge möglichst viele Menschen zu töten. Er versuchte mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Er scheiterte aber, weil er die Tür nicht öffnen konnte.

Die Verhandlung findet aus Platzgründen im Magdeburger Landgericht statt. Der Prozessauftakt am Dienstag hatte sich aufgrund des großen Medienandrangs und strengen Sicherheitskontrollen um zwei Stunden verzögert. Der zweite Prozesstag startete pünktlich. Am Dienstag äußerte sich der Angeklagte bereits umfangreich zu seiner Tat und Motivation und legte ein Geständnis ab. Die Befragung dauerte mehrere Stunden.