Magdeburg (epd). Rund neun Monate nach dem antisemitischen Anschlag mit zwei Toten in Halle kommt der Attentäter Stephan B. am Dienstag in Magdeburg vor Gericht. Die Anklage der Bundesanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord in zwei Fällen und versuchten Mord von insgesamt 68 Menschen vor. Weitere Anklagepunkte lasten ihm gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, besonders schwere räuberische Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässige Körperverletzung an.
Stephan B. erschoss am 9. Oktober 2019 in Halle eine 40 Jahre alte Passantin und in einem Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Motivation heraus soll er einen Mordanschlag auf Juden in der Synagoge in Halle geplant haben. Er versuchte mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Er scheiterte aber an der Tür. Der Angeklagte filmte seine Tat und verbreitete die Aufnahmen per Live-Stream im Internet.
Die Hauptverhandlung des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Naumburg findet aus Platzgründen am Magdeburger Landgericht statt. Es wurden 40 Nebenkläger zugelassen. Im Sitzungssaal selbst können 44 Medienvertreter und 50 Zuschauer den Prozess verfolgen. Weitere 29 Presseplätze stehen in einem Raum mit Tonübertragung zur Verfügung. Zu den strengen Sicherheitsvorkehrungen kommen Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie. So ist unter anderem das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.