Berlin (epd). Bund und Länder wollen innerdeutsche Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für die Zukunft vermeiden. Bei lokalen Ausbrüchen des Virus soll ein besonderes Augenmerk auf das jeweilige Cluster, also zum Beispiel ein Unternehmen, eine Kirchengemeinde oder eine einzelne Familie gelegt werden. Eine schnelle Isolation möglicherweise infizierter Person habe als "milderes Mittel" Vorrang vor regionalen Einschränkungen, heißt es in einem Beschluss der Chefs und Chefinnen des Bundeskanzleramtes sowie der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer vom Donnerstag.
Damit sind generelle Ausreisesperren aus Landkreisen mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen zunächst vom Tisch. Sollten indes trotz der Isolation der Menschen aus einem Cluster die Infektionszahlen weiter steigen und eine Unterbrechung der Infektionsketten nicht sicher sein, seien "auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus" geboten, heißt es in dem Beschluss. Reisebeschränkungen sollten zielgerichtet erfolgen und müssten sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehen. "In diesen Fällen unterstützen das jeweilige Land und der Bund mit zusätzlichen Kapazitäten die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testung, auch damit der Zeitraum der Maßnahmen möglichst kurz gehalten werden kann", vereinbarten Bundes- und Landesregierungen.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch beim Schlachtunternehmen Tönnies hatten flächendeckende Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den Kreisen Gütersloh und Warendorf Kritik hervorgerufen. Zudem war Urlaubern aus diesen Gebieten andernorts in Deutschland teils eine Unterkunft verwehrt worden. Hierzu stellten Bund und Länder klar, dass Reisende aus einem besonders betroffenen Gebiet nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn ein ärztliches Zeugnis keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Corona-Infektion bescheinigt.
Die Konkretisierungen basieren nach wie vor auf den Entscheidungen von Bund und Ländern vom 6. Mai. Demnach stehen Landkreise und kreisfreie Städte in der Verantwortung, Maßnahmen zur Viruseindämmung einzuleiten, wenn mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage festgestellt wurden.