München (epd). In Bayern wird es kein Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" geben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag in München entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben sind. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Gesetzentwurf des Volksbegehren-Bündnisses "mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar" ist, weil dem Freistaat dazu die Gesetzgebungskompetenz fehle. Mit der Mietpreisbremse des Bundes seien erschöpfende Regelungen gegeben - der Entwurf des Volksbegehrens stelle nur eine Verschärfung dessen dar, hieß es.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich nach Bekanntwerden der Entscheidung zufrieden. Das Gericht habe die Rechtsauffassung seines Ministeriums bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben seien.
Dagegen zeigte sich der Deutsche Mieterbund enttäuscht. "Die Neuvertragsmieten in München liegen derzeit bei 18,31 Euro pro Quadratmeter. Solche Wuchermieten sind unanständig und gefährden den sozialen Frieden in unserem Land", sagte der Präsident des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. "Die Neuvertragsmieten in München liegen derzeit bei 18,31 Euro pro Quadratmeter. Solche Wuchermieten sind unanständig und gefährden den sozialen Frieden in unserem Land." Die Mieterinnen und Mieter hätten eine Atempause dringend gebraucht.
Im März hatten die Initiatoren des Volksbegehrens 52.000 Unterschriften mit dem Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium eingereicht. Ziel des Volksbegehrens ist ein Gesetz, das die Höhe der Mieten im Freistaat begrenzen soll. So sollen etwa Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen und die Miethöhe bei Neuvermietungen gedeckelt werden.
Hinter dem Volksbegehren stehen unter anderem die bayerische SPD und die Grünen, aber auch viele weitere Parteien, Sozialverbände und Gewerkschaften sowie der bayerische Landesverband des Deutschen Mieterbundes.
epd lbm/db db