Frankfurt a.M., Dodoma (epd). Tansania muss nach einem Gerichtsbeschluss die Anfechtung von Präsidentenwahlen zulassen. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtete das Land, seine Verfassung entsprechend zu ändern, wie die tansanische Zeitung "The Citizen" am Donnerstag berichtete. Bürger müssten für eine Überprüfung von Wahlergebnissen vor Gericht ziehen können. Die tansanische Verfassung verbietet es Gerichten bisher, von der Wahlkommission einmal bestätigte Ergebnisse von Präsidentenwahlen zu prüfen.
Ein Anwalt war gegen die Regelung 2018 vor den Gerichtshof in Arusha gezogen und bekam nun Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Unterschied zwischen Präsidentenwahlen und anderen Wahlen nicht gerechtfertigt sei. Bürger können bereits gegen andere Wahlergebnisse vor Gericht ziehen, nicht aber bei Präsidentschaftswahlen. Jeder Bürger habe jedoch das Recht, dass seine Klagen angehört würden, erklärte das Gericht.
Die nächste Präsidentenwahl in dem ostafrikanischen Land ist für Oktober geplant. Der tansanische Präsident, John Magufuli, steht wegen seines autoritären Führungsstils in der Kritik. In anderen afrikanischen Ländern haben Gerichte die Ergebnisse von Präsidentschaftswahlen für ungültig erklärt, so in Malawi und Kenia.
Der Afrikanische Gerichtshof überwacht die Einhaltung der Menschenrechte in derzeit 30 afrikanischen Staaten. Das Gericht stand zuletzt unter Druck, nachdem mehrere Länder die Möglichkeit von Bürgern und Nichtregierungsorganisationen, sich direkt an das Gericht zu wenden, abgeschafft hatten. Tansania, wo das Gericht auch seinen Sitz hat, erklärte Ende des vergangenen Jahres, diese Möglichkeit abzuschaffen.