Washington (epd). Juristisches Tauziehen um die Vollstreckung von Todesurteilen in den USA: Zunächst gestoppte Hinrichtungen auf Bundesebene dürfen einem Gerichtsurteil vom Dienstag zufolge nun doch ausgeführt werden. Das Oberste Gericht hob mit fünf zu vier Stimmen das Urteil einer Bundesbezirksrichterin auf, die am Montag einen Hinrichtungstopp angeordnet hatte. Wegen ihres Urteils war die für Montagnachmittag (Ortszeit) geplante Exekution des wegen dreifachen Mordes verurteilten Häftlings Daniel Lewis Lee ausgesetzt worden.
Bei der Kontroverse ging es um die Hinrichtungsmethode. Das vorgesehene Barbiturat Pentobarbital könnte dem Verurteilten möglicherweise große Schmerzen zufügen, argumentierte Bundesbezirksrichterin Tanya Chutkan. Das müsse geprüft werden. Das Oberste Gericht betonte hingegen, bei Streitigkeiten über Hinrichtungsmethoden müsse "fair und zügig" entschieden werden. Pentobarbital sei "ohne Zwischenfälle" bei mehr als 100 Hinrichtungen eingesetzt worden.
Die Exekution des 47-jährigen Daniel Lewis Lee wegen dreifachen Mordes wäre die erste Hinrichtung auf Bundesebene seit 2003. Fast alle US-Todesurteile werden von Gerichten der einzelnen Bundesstaaten verhängt. Betroffen vom Urteil des Obersten Gerichtes sind zudem zwei Häftlinge, die am Mittwoch und am Freitag hingerichtet werden sollen, und ein weiterer Verurteilter mit einem Exekutionstermin im August.
US-Justizminister William Barr setzte sich für den Vollzug der Todesstrafe im Gefängnis von Terre Haute in Indiana ein. Das schulde man den Opfern. Lee hatte 1996 mit einem Komplizen das Ehepaar William und Nancy Mueller und deren achtjährige Tochter Sarah ermordet. Nancy Muellers Mutter, Earlene Peterson, hatte US-Präsident Donald Trump gebeten, Lee zu lebenslanger Haft zu begnadigen. Eine Hinrichtung mache nichts wieder gut.
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