Saarbrücken (epd). Das Saarland wirbt für die dauerhafte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im erweiterten Führungszeugnis. Bisher könne sich jemand, der etwa zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, nach elf Jahren ohne Vermerk im erweiterten Führungszeugnis wieder in einer Kita bewerben, sagte Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) am Montag in Saarbrücken. Das Saarland habe bereits im Februar gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern über den Bundesrat das Ende der Löschungsfristen eingebracht.
Der bisherige Plan des Bundesjustizministeriums für ein Reformpaket sieht nur eine Verlängerung der Fristen vor. Wenn sich jemand im Alter von 18 Jahren eines solchen Delikts schuldig gemacht habe, müsse dies zum Schutz der Kinder auch noch aufgelistet sein, wenn der Täter bereits 88 Jahre alt sei, sagte Theis.
"Das erweiterte Führungszeugnis hängt auch nicht am Schaukasten der Gemeinde vorm Rathaus", betonte der Jurist. Zugriff habe nur, wer als künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse habe, weil es im Arbeitsverhältnis eine besondere Nähe zu Kindern gebe. Der notwendige Gedanke der Resozialisierung trete dabei nicht völlig in den Hintergrund.
Bundesjustizministerium Christine Lambrecht (SPD) hatte Anfang Juli ein Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Missbrauch soll demnach unter anderem als Verbrechen und nicht länger als Vergehen eingestuft werden. Theis warb dafür, den länderübergreifenden Vorschlag im laufenden Verfahren aufzugreifen.