Bericht: Lagebild zu Rechtsextremen im Staatsdienst vorerst abgesagt

München (epd). Das von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Dezember angekündigte bundesweite "Lagebild Rechtsextreme im Öffentlichen Dienst" soll es einem Zeitungsbericht zufolge vorerst nicht geben. Stattdessen hätten die Verfassungsschützer von Bund und Ländern nun beschlossen, im September lediglich einen stark eingeschränkten "Erfahrungsbericht" zu dem Thema vorzulegen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag).

Der "Erfahrungsbericht" solle vor allem bereits laufende Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtsextremer Äußerungen bundesweit zusammenfassen, heißt es. Eine systematische Überprüfung aller Staatsdiener auf Mitgliedschaften in extremistischen Gruppen hingegen wolle man nicht angehen. Dafür fehle es derzeit an einer rechtlichen Grundlage.

Auch wollen die Verfassungsschützer laut Bericht anders als von Seehofer angekündigt vorerst nicht den gesamten öffentlichen Dienst in den Blick nehmen, zu dem beispielsweise auch Lehrer gehören, sondern allein den Bereich der Sicherheitsbehörden. Intern sollten vor allem das nordrhein-westfälische Landesamt sowie der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, darauf gedrungen haben, zumindest das bereits vorhandene Wissen zu bündeln und zu veröffentlichen.

Die Hoffnung sei, dass bei einer länderübergreifenden Analyse von Disziplinarverfahren auch Querverbindungen oder Netzwerke sichtbar werden könnten, heißt es in dem Bericht. Auch gebe es ein strategisches Interesse rechter Gruppen, Sicherheitsbehörden zu unterwandern.

Seehofer war zuletzt in die Kritik geraten, weil er eine Studie zu möglicherweise diskriminierenden Fahndungsmethoden bei der Polizei vorerst abgesagt hatte. Er kündigte an, zunächst andere, bereits geplante Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus umzusetzen. Der Minister wies unter anderen auf ein Vorhaben hin, zur Aufklärung rechtsextremistischer Aktivitäten im öffentlichen Dienst eine Zentralstelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz einzurichten.

epd mih