Düsseldorf (epd). Nach der gerichtlichen Aufhebung der Corona-Beschränkungen im Kreis Gütersloh wird es keinen neuen Maßnahmen für einzelne Gemeinden des Kreises geben. "Offenkundig hat sich das Virus nicht signifikant unter der Bevölkerung des Kreises Gütersloh verbreitet", erklärte das NRW-Gesundheitsministerium am Montagabend in Düsseldorf. Die Einschränkungen würden nun vollständig auf die bereits verhängten Quarantänemaßnahmen für infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tönnies-Fabrik und bei Bedarf auf ihre Familien begrenzt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in einem Eilbeschluss am Montag die verlängerten Corona-Einschränkungen des Kreises Gütersloh außer Kraft gesetzt. Das Gericht stufte die Verlängerung des sogenannten Lockdowns mit weitreichenden Kontaktbeschränkungen und geschlossenen Kultureinrichtungen, Bars und Sporteinrichtungen im gesamten Kreis als unverhältnismäßig ein. Geklagt hatte ein Spielhallenbetreiber.
Bei dem Corona-Ausbruch im Fleischunternehmen Tönnies wurde im Juni bei mehr als 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Infektion festgestellt.