Münster (epd). Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die verlängerten Corona-Einschränkungen des Kreises Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Coronaregionalverordnung sei nach der Prüfung im Eilverfahren voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht am Montag in Münster. (Az. 13 B 940/20.NE) Nach aktuellem Erkenntnisstand sei es nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu vereinbaren, dass sich die Einschränkungen auf das gesamte Gebiet des Kreises Gütersloh erstrecke, erläuterte das Gericht. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer GmbH Recht, die in Schloss Holte-Stukenbrock und Versmold Spielhallen betreibt.
Nach dem Corona-Ausbruch in dem Tönnies-Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück war die zunächst verhängte Coronaregionalverordnung mit kurzfristig strengeren Schutzmaßnahmen nach Einschätzung des Gerichts nicht zu beanstanden gewesen. Bei der Verlängerung der Maßnahmen wäre es jedoch inzwischen nötig gewesen, eine differenziertere Regelung zu erlassen. Die Verteilung der bestätigten Neuinfektionen variiere innerhalb der Städte und Gemeinden des Kreises erheblich. Daher weiche die dortige Gefährdungslage nicht mehr signifikant von der Situation in anderen Städten und Gemeinden außerhalb des Kreisgebietes ab.
Nach dem Corona-Ausbruch mit mehr als 1.500 Infizierten in dem Schlachtbetrieb hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine erste Coronaregionalverordnung erlassen. Demzufolge galten für eine einer Woche weitreichende Kontaktbeschränkungen sowie Einschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich für die Kreise Gütersloh und Warendorf vor. Die Corona-Maßnahmen im Kreis Wahrendorf waren nach dem 30. Juni ausgelaufen. Für den Kreis Gütersloh verlängerte das Land Nordrhein-Westfalen mit einer zweiten Coronaregionalverordnung die Einschränkungen um eine weitere Woche bis zum 7. Juli.