Ministerien uneins über Studie zu "Racial Profiling" bei der Polizei

Berlin (epd). Das Thema "Racial Profiling" bei der Polizei sorgt innerhalb der Bundesregierung für Zwist. Hintergrund ist ein im März veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, der Deutschland nahelegt, eine Studie zu möglicherweise diskriminierenden Fahndungsmethoden bei den Sicherheitskräften zu erstellen. Während Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zunächst andere Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus umsetzen will, plädierte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für eine solche Erhebung. Ihr Sprecher verwies am Montag in Berlin darauf, dass die Federführung beim Innenminister liege. Doch wäre eine solche Studie wichtig, um den Sachstand zu ermitteln, fügte er hinzu.

Wenn Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale ins Visier der Polizei geraten, verdächtigt oder kontrolliert werden, bezeichnet man dies als Racial Profiling. Die Praxis ist als diskriminierend geächtet, auch in Deutschland. Dennoch berichten Betroffene immer wieder, dass sie etwa als einziger Schwarzer unter mehreren Menschen von der Polizei kontrolliert wurden. Deutsche Gerichte haben das Racial Profiling in jüngeren Entscheidungen immer wieder verurteilt.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, dass alle in der Bundesregierung Racial Profiling ablehnten. Diese Praxis sei rechtswidrig und werde bei der Polizei auch weder praktiziert noch gelehrt.

Ein Innenministeriumssprecher sagte ebenfalls, dass Racial Profiling in keiner Weise bei der Polizei erlaubt sei. Nichtsdestotrotz gebe es in Einzelfällen Fehlverhalten, welches sanktioniert werde. Vor einer möglichen Studie zu dem Thema wolle Seehofer aber zunächst andere, bereits geplante Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus umsetzen. Er wies auf das Vorhaben hin, zur Aufklärung rechtsextremistischer Aktivitäten im öffentlichen Dienst eine Zentralstelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz einzurichten. Ein Lagebild zu dem Thema solle im Herbst vorgelegt werden.