Demonstranten-Zelte im militärischen Schutzbereich weiter erlaubt

Koblenz (epd). Anti-Atomwaffen-Demonstranten dürfen nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz im militärischen Schutzbereich des Fliegerhorsts Büchel vorübergehend Zelte aufstellen. Die sechstägige Dauermahnwache sei ohne die vorgesehenen Versorgungszelte und Toilettenanlagen nicht in der geplanten Form machbar, erklärte das Gericht am Montag in Koblenz. Dementsprechend würde ein Verbot gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Versammlungsfreiheit gehen. (AZ: 1 B 10780/20.OVG)

Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Donnerstag (AZ.: 1 L 563/20.KO). Konkret geht es um eine am Freitag gestartete Demonstration unter dem Motto "Atomwaffen ächten - keine neue Aufrüstung - Verbotsvertrag". Dazu gehörten demnach das Aufstellen von einem Versammlungs-, einem Info- sowie einem Küchenzelt, vier Toilettenkabinen und drei Wohnwagen vor dem Zaun der Verteidigungsanlage. Da die zuständige Wehrverwaltung keine Genehmigung erteilt hatte, stellten die Demonstranten einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht, gegen dessen Beschluss sich die Wehrverwaltung an das Oberverwaltungsgericht wendete.