Saarbrücken, Berlin (epd). Mehr als einer Million Familien mit niedrigem Einkommen bringt das Kindergeld nichts, weil es auf andere Leistungen angerechnet wird. Laut einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken minderte das Kindergeld 2019 bei 1,06 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften den Anspruch auf Grundsicherung sowie Sozialgeld, wie die "Saarbrücker Zeitung" (Montag) berichtete. Den Sozialhilfeempfängern seien durch die Anrechnung insgesamt 4,7 Milliarden Euro weniger ausgezahlt worden.
Aktuell liegt das Kindergeld bei monatlich 204 Euro jeweils für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere Kind. Im Schnitt wurden der Zeitung zufolge 2019 bei jeder betroffenen Bedarfsgemeinschaft 368 Euro Kindergeld mit Hartz IV und dem Sozialgeld verrechnet.
"Ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus, obwohl sie es dringend bräuchten", kritisierte die Sozialexpertin der Linken, Sabine Zimmermann. Zwar lägen die Bedarfssätze für Kinder bei Hartz IV in allen Altersstufen höher als das reguläre Kindergeld. Das Geld stellt allerdings die einzigen Einkünfte der Familien für ihre Kinder dar.
Der einmalige Kinderbonus von insgesamt 300 Euro, den die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie beschlossen hatte, wird allerdings auch an Familien im Hartz-IV-Bezug ausgezahlt. Das Verrechnungsprinzip gilt hier nicht. "Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung dieses Prinzip auch auf die regulären Kinderleistungen anwendet", sagte Zimmermann der Zeitung.