Lauterbach fordert Erlaubnis ärztlicher Hilfe beim Suizid
05.07.2020
epd
epd-Gespräch: Corinna Buschow

Berlin (epd). Der SPD-Politiker Karl Lauterbach will im Bundestag einen erneuten Anlauf für die Erlaubnis ärztlicher Unterstützung bei der Selbsttötung Schwerstkranker unternehmen. "Der ärztlich assistierte Suizid sollte erlaubt werden. Bei dieser Meinung bleibe ich", sagte der Gesundheitsexperte dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach der Sommerpause will er einen entsprechenden Antrag erarbeiten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Verbot organisierter Suizidassistenz für nichtig erklärt hatte, deutet sich eine erneute Debatte im Bundestag an.

2015 hatte das Parlament das Verbot "geschäftsmäßiger", also auf Wiederholung angelegter Hilfe bei der Selbsttötung verabschiedet. Es sollte Sterbehilfe-Vereine verbieten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Strafrechtsparagrafen für nichtig, weil er nach Ansicht der Richter zu sehr in das Selbstbestimmungsrecht eingreift.

Eine Abgeordnetengruppe um Lauterbach und den 2016 verstorbenen CDU-Politiker Peter Hintze scheiterte damals im Bundestag mit dem Vorschlag, Ärzten die Suizidassistenz zu erlauben, wenn der Sterbewillige eine unumkehrbar zum Tod führende Krankheit hat, volljährig und einwilligungsfähig ist. "Suspekte Sterbehilfevereine zu verbieten, war und ist auch mein Anliegen", sagte Lauterbach.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien diese Vereine aber wieder erlaubt. "Zugleich haben wir die in meinen Augen über ethische Zweifel erhabene Möglichkeit für Gewissensentscheidungen von Ärzten nicht geöffnet. Wir haben damit eine Kombination der Nachteile", sagte Lauterbach. Deswegen müsse etwas passieren.

"Bis zur Bundestagswahl ist noch genügend Zeit, eine neue Regelung im Bundestag zu diskutieren und zu verabschieden", sagte Lauterbach, der selbst Arzt ist. Er sei bereits in Kontakt mit damaligen Mitstreitern, um nach der Sommerpause einen Antrag vorzubereiten.

Lauterbach sagte, er sei überzeugt, dass seine Meinung heute in der Bevölkerung noch mehr Gehör finde. "Es gibt eine größer werdende Bereitschaft, das am Lebensende nicht vermeidbare Leid in die Hände der Betroffenen selbst zu geben und dabei Hilfe von Ärzten nicht zu verwehren", sagte er. Auch das Meinungsbild im Bundestag habe sich gegenüber 2015 verschoben.

Suizidassistenz leistet jemand, wenn er einem Sterbewilligen etwa ein todbringendes Medikament überlässt. Sie ist an sich nicht strafbar. Das Verabreichen eines Medikaments - die sogenannte aktive Sterbehilfe - ist dagegen in Deutschland verboten.