Mit offenen Fragen in die Sommerpause
Zweifel an zweitem Geständnis von Stephan E. nehmen zu
Am fünften Verhandlungstag im Mordfall Walter Lübcke werden die Zweifel am zweiten Geständnis von Stephan E. immer deutlicher. Ein Verteidiger wirft dem Richter schlechte Verhandlungsführung vor.
03.07.2020
epd
Von Wiebke Rannenberg (epd)

Frankfurt a.M. (epd). Mit vielen offenen Fragen sind die Beteiligten und Beobachter des Prozesses um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in die dreiwöchige Sommerpause gegangen. Drei Videoaufzeichnungen von stundenlangen Verhören des Angeklagten Stephan E. mit zwei völlig unterschiedlichen Darstellungen der Tat ergaben in den ersten fünf Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wenig Aufklärung.

Dies brachte am Freitag am Ende der dritten Video-Vorführung der Vertreter der Bundesanwaltschaft auf den Punkt: Aus den Ermittlungen gehe hervor, dass E. jahrelang Aufzeichnungen im Computer erstellt, politische Gegner in den Blick genommen, Personen beobachtet und sich mit dem Verwischen von Spuren beschäftigt habe. Und dann "soll das perfekte Verbrechen in einer Abreibung bestanden haben?", fragte er den Angeklagten. Das passe nicht zusammen.

E. hatte in seinem zweiten Geständnis erklärt, dass der Tod Lübckes nicht geplant gewesen sei und sich der Schuss aus der Waffe, die der mitangeklagte Markus H. getragen habe, unbeabsichtigt gelöst habe. Eigentlich hätten sie den Politiker nur einschüchtern und verprügeln wollen.

Für den Oberstaatsanwalt hingegen stellten sich die Vorbereitungen wie eine "Blaupause für das perfekte Verbrechen" dar. So sei das Haus des Politikers schon Jahre zuvor beobachtet, die Handys am Tattag daheim gelassen worden. Und es gebe Hinweise, dass E. am Tag vor der Tat allein mit einer Wärmebildkamera die Terrasse Lübckes ausgespäht habe.

Diese Blaupause passe besser zum ersten Geständnis von E.: Er sei am 1. Juni allein nach Wolfhagen-Istha zum Haus Lübckes gefahren und habe dem Politiker auf der Terrasse am späten Abend gezielt in den Kopf geschossen. Das hatte er am 25. Juni 2019, zehn Tage nach der Festnahme, gesagt. Ein halbes Jahr später hingegen, mit einem neuen Verteidiger, beschuldigte er den Mitangeklagten Markus H.: Dieser, nicht er, habe Lübcke erschossen und zwar versehentlich, als er und H. den Politiker zur Rede stellen und verprügeln wollten.

So folgt die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage der ersten Version des Geständnisses: Sie hat E. wegen Mordes angeklagt, H. wegen Beihilfe zum Mord. Beide sollen nach Auffassung der Anklage aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben.

Am Freitag ging es auch um die Beziehungen des mehrfach wegen rassistischer Gewalttaten vorbestraften Angeklagten E. zur rechten Szene. E. blieb bei seiner Darstellung, er habe sich schon um 2010 herum von der sogenannten Kameradschaftsszene in Kassel gelöst: "Das war durch." Kontakte zum NSU, der in Kassel den Internetcafe-Betreiber Halit Yozgat ermordet hat, habe er nicht gehabt. Auf Fotos von Veranstaltungen wollte er Personen, die mit ihm auf dem Bild sind, nicht erkannt haben.

Schon am Donnerstag hatte er in der auf Video gezeigten Vernehmung gesagt, dass er bestimmte aus der Szene bekannte Personen nur von ihren Internetauftritten gekannt habe und aus der NPD ausgetreten sei. Gespendet habe er aber noch an die AfD und die "Identitäre Bewegung".

Mit einem kleinen Schlagabtausch zwischen Verteidiger Frank Hannig und dem Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel ging es in die Sommerpause. Hannig warf dem Richter vor, es solle "hier kurzer Prozess gemacht werden". Der Richter hatte zuvor den Senatsbeschluss verkündet, wonach 37 Dokumente nicht im Prozess verlesen, sondern im Selbstleseverfahren studiert werden sollen. Sagebiel wies das zurück und erwiderte erbost: "Wir machen hier keinen kurzen Prozess. Und wer uns kennt, der weiß das. Und wenn ich das noch mal höre, werde ich unangenehm."

Erstmals seit Verhandlungsbeginn nicht im Gerichtssaal waren am Freitag die Witwe von Walter Lübcke und seine beiden Söhne. Sie treten als Nebenkläger auf und hatten bisher stundenlang die Videos samt ihrem schlechten Ton auf der Leinwand über dem Richtertisch mitverfolgt. Sie saßen den Angeklagten gegenüber, die den Blickkontakt vermieden.

Bis Ende Oktober hat das Gericht derzeit insgesamt 32 Verhandlungstage vorgesehen. Am 27. Juli geht es nach derzeitigem Stand weiter mit der Verlesung von Urkunden zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten.