Berlin (epd). Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitag in Berlin die Einführung einer Grundrente beschlossen. Damit kann das Gesetz Anfang 2021 in Kraft treten. Der Zuschlag soll rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern mit geringen Bezügen zugutekommen, 70 Prozent von ihnen sind Frauen.
Die Grundrente soll von Mitte des nächsten Jahres an rückwirkend ausgezahlt werden. Renterinnen und Rentner müssen dafür keinen Antrag stellen, aber mindestens 33 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es erst mit 35 Beitragsjahren. Außerdem dürfen die Alterseinkünfte nicht zu hoch sein. Ein alleinstehender Rentner bekommt den Zuschlag, wenn die eigenen Einkünfte 1.250 Euro nicht übersteigen; bei Paaren ist die Grenze 1.950 Euro. Die Einkommensprüfung hatte die Union gegen den Widerstand der SPD durchgesetzt. Die Ausgaben von anfangs 1,4 Milliarden Euro und später bis zu 1,6 Milliarden Euro jährlich werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Union und SPD hatten lange um das Grundrentengesetz gerungen. Zuletzt ging es um die Finanzierung, die eigentlich zu einem Großteil aus den Einnahmen einer Finanztransaktionssteuer hätte erfolgen sollen. Die Einführung eines Zuschlags auf kleine Renten war im Koalitionsvertrag verabredet. In der vergangenen Legislaturperiode war die große Koalition damit gescheitert, einen Zuschlag auf kleine Renten einzuführen.