Berlin (epd). Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, muss künftig mit Strafe rechnen. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag ein Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Demnach sind künftig sogenannte Upskirt-Fotos verboten. Auch Gafferfotos von Unfalltoten können eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Das gilt sowohl für das Herstellen der Aufnahmen als auch für deren Verbreitung.
Bislang waren Verstorbene nicht per Gesetz vor Bildaufnahmen von Schaulustigen geschützt. Mit der Digitalisierung wurde das zunehmend zum Problem: Immer wieder machen Gaffer bei Unglücksfällen Bildaufnahmen und verbreiten sie im Internet. Fotos unter den Rock fielen bisher ebenfalls in eine Gesetzeslücke: So waren Frauen nur dann vor unbefugten Intimaufnahmen geschützt, wenn sie sich in einer Wohnung oder etwa in einer Umkleidekabine befanden. Oft geschieht Upskirting jedoch in der Öffentlichkeit, etwa an einer Rolltreppe.