Lübcke-Prozess: Zweites Geständnis von Stephan E. im Fokus
Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke zweifelt die Bundesanwaltschaft am zweiten Geständnis des Hauptangeklagten. Darin bestritt er den zuvor zugegebenen Schuss. Die Verteidigung kündigt eine schriftliche Aussage von Stephan E. an.
30.06.2020
epd
Von Stephan Köhnlein (epd)

Frankfurt a.M. (epd). Die widersprüchlichen Geständnisse des Angeklagten Stephan E. spielen eine zentrale Rolle für den Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke: Zunächst hatte E. angegeben, Lübcke allein getötet zu haben. Dann widerrief er diese Aussage und bezichtigte den Mitangeklagten Markus H., den CDU-Politiker versehentlich erschossen zu haben. Am Dienstag wurde die Videoaufzeichnung dieses zweiten Geständnisses vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main gezeigt. Zudem kündigte die Verteidigung E.s eine Aussage ihres Mandanten an.

Vor dem zweiten Geständnis am 8. Januar 2020 hatte E. einen neuen Anwalt, den Dresdner Frank Hannig, verpflichtet. Den Widerruf der vorherigen Einlassungen begründete die Verteidigung unter anderem damit, dass ihr Mandant zum damaligen Zeitpunkt übermüdet gewesen sei, unter Medikamenten-Einfluss gestanden habe und H. habe schützen wollen.

In dem Mitschnitt vom Jahresanfang verlas E. zunächst eine vorformulierte Erklärung. Darin gab er an, am 1. Juni 2019 mit H. und einem Revolver zum Haus Lübckes gefahren zu sein. Man habe den Regierungspräsidenten einschüchtern beziehungsweise bestrafen wollen. Dieser hatte auf einer Bürgerversammlung in Lohfelden zur Unterbringung von Flüchtlingen knapp vier Jahre zuvor auf störende Zwischenrufe gesagt, wer Werte nicht vertrete, könne Deutschland verlassen. Das hatte E. empört. Seither sei Lübcke immer ein Gesprächsthema gewesen, sagte er.

Als Lübcke die beiden Männer am Abend der Tat auf seiner Terrasse wahrgenommen habe, sei die Situation außer Kontrolle geraten. Der Politiker habe geschrien, sie sollten verschwinden und Anstalten gemacht aufzuspringen. Da sei der Schuss aus der Waffe gefallen, die H. gehalten habe. "Ich glaube nicht, dass H. ihn töten wollte. Ich glaube, der Schuss hat sich versehentlich gelöst", sagte E. in dem Mitschnitt.

Der vernehmende Ermittlungsrichter äußerte in dem Mitschnitt mehrfach Zweifel an dieser Darstellung. Auf die Frage, wieso E. zunächst einen Mord auf sich genommen habe, wenn es doch nur ein Unfall gewesen sei, antwortete der Angeklagte: "Ich habe damals neben mir gestanden." Er habe die juristischen Feinheiten nicht überblickt. Zudem sei ihm über seinen später entpflichteten Anwalt angeboten worden, dass seine Familie unterstützt werde, wenn er die Tat gestehe. "Irgendetwas passt da vorne und hinten nicht", sagte der Ermittlungsrichter und gegen Ende der Vernehmung: "Ich glaube Ihnen das heute nicht."

Auch die Bundesanwaltschaft folgt der Version von dem versehentlichen Schuss nicht. Sie hat E. wegen Mordes angeklagt, H. wegen Beihilfe zum Mord. Beide waren bereits vor der Tat als Rechtsextremisten bekannt. Sie sollen nach Auffassung der Anklage aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben.

Das ursprüngliche Geständnis stammt aus einer Vernehmung vom 25. Juni 2019, zehn Tage nach E.s Festnahme. Darin hatte er ausgesagt, am Abend des 1. Juni allein nach Wolfhagen-Istha zum Haus Lübckes gefahren zu sein und dem Politiker auf der Terrasse in den Kopf geschossen zu haben. Die Tat schilderte er detailliert und tränenreich, wie in dem Videomitschnitt der Vernehmung zu sehen war, der am vorangegangenen Prozesstag vor knapp zwei Wochen gezeigt worden war.

Am Dienstag erklärte die Verteidigung von Markus H., dieses Geständnis sei als Beweis vollständig verwertbar. E. habe aus psychologischen und psychopathologischen Antrieben gehandelt. H. sei nicht in die Tat eingebunden gewesen.

Die Verteidigung von Stephan E. wollte sich nicht dazu äußern. Sie kündigte jedoch an, dass sich ihr Mandant umfassend und in schriftlicher Form einlassen werde. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel schlug dafür den ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause am 27. Juli vor.

Derweil sind mehrere Ablehnungsgesuche der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Sagebiel sowie weitere Richter gescheitert. Zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag wurden die entsprechenden Entscheidungen verlesen. Bis Ende Oktober sind derzeit insgesamt 32 Verhandlungstage vorgesehen. Vor der Sommerpause sind für diese Woche noch zwei Termine am Donnerstag und Freitag angesetzt.