Potsdam (epd). Brandenburgs Verfassungsgericht will sich im August mit dem Paritätsgesetz mit Frauen-Quoten für Landtagswahlen befassen. Die Verhandlung sei für den 20. August terminiert, bestätigte das höchste Gericht des Bundeslandes dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Potsdam. Das Gesetz ist seit Dienstag in Kraft, kann jedoch erst bei der nächsten Landtagswahl 2024 eine Rolle spielen. Brandenburg war damit bundesweit Vorreiter bei der Gleichstellung auf Wahllisten.
Gegen das Ende Januar 2019 beschlossene Gesetz wurden verschiedene Klagen eingereicht. Die rechtsextreme NPD, die AfD und die Piratenpartei haben Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht auf den Weg gebracht. Die AfD war im Juni 2019 mit dem Versuch gescheitert, das Paritätsgesetz wieder abzuschaffen. Ein entsprechender Antrag wurde vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Änderung des Landeswahlgesetzes und die Einführung der Frauen-Quote hatte die damals oppositionelle Grünen-Fraktion auf den Weg gebracht. Der Neuregelung zufolge müssen die Landeslisten der Parteien für Landtagswahlen künftig paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden.
Zunächst sollen die zuständigen Parteigremien getrennte Wahllisten für Frauen und Männer erstellen. Anschließend muss die eigentliche Wahlliste abwechselnd aus beiden Listen besetzt werden, nachdem entschieden wurde, welches Geschlecht den obersten Listenplatz bekommt. Derzeit sind nur 30 der 88 brandenburgischen Abgeordneten Frauen. In der vorherigen Legislaturperiode gehörten dem Landtag 34 Frauen an.