Düsseldorf (epd). Die Beschäftigten der Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen müssen künftig mindestens zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Das schreibt eine am Samstag in Düsseldorf veröffentlichte Allgemeinverfügung des Landesarbeitsministeriums vor. Die neuen Vorgaben gelten vom 1. Juli an für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und überwiegend fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter direkt bei dem Unternehmen angestellt oder über Werkverträge beschäftigt sind.
Die Betriebe werden nach Angaben des Ministeriums zudem verpflichtet, die Namen und Wohn- oder Aufenthaltsadressen sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesenden Personen zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, um sie gegebenenfalls den Behörden vorlegen zu können.
"Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten", erklärte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Darum wollen wir den Infektionsschutz noch einmal deutlich stärken." Ein zentraler Schlüssel sei das frühzeitige Erkennen von Infektionen.
Nach dem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh waren mehr als 1.550 Beschäftigte positiv auf das Virus getestet worden. Bereits im Mai hatte es beim Schlachtbetrieb Westfleisch im münsterländischen Coesfeld ebenfalls einen Corona-Ausbruch mit rund 300 positiv getesteten Schlachthof-Mitarbeitern gegeben.