Berlin (epd). Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fordert Änderungen an der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Reform der Versorgung von Beatmungspatienten. "Ich halte den Gesetzentwurf so, wie er derzeit vorliegt, für nicht zustimmungsfähig, weil die Belange der Behinderten nicht ausreichend gewürdigt werden", sagte Lauterbach dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Samstag). Das Anliegen, Missbrauch zu verhindern, sei wichtig. Das dürfe aber keine Einladung sein, aus Kostengründen bestehende gute Versorgungsformen auszuhebeln und Menschen mit Behinderungen in stationäre Einrichtungen zu zwingen.
Spahn reagiert mit seinem Gesetzentwurf unter anderem auf eine stark gestiegene Zahl von Beatmungspatienten, die ambulant versorgt werden. In den vergangenen Jahren waren mehrfach Fälle aufgedeckt worden, bei denen Patienten mangelhaft betreut und Abrechnungen gefälscht worden waren. Der Entwurf sieht vor, dass der Medizinische Dienst der Kassen regelmäßig überprüft, ob die Versicherten an dem gewünschten Ort angemessen versorgt werden. Kritiker befürchten, dass dadurch am Ende nicht die Versicherten, sondern die Kassen entscheiden, wo die Patienten leben sollen.
Lauterbach teilt nach eigenen Worten diese Bedenken: "Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist formal unabhängig. De facto ist es aber so, dass die gesamte Kontrollsituation bei den Krankenkassen liegen wird", sagte er. Das werde dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen in stetiger Unsicherheit lebten, ob ihre Versorgung im nächsten Jahr noch bezahlt werde oder nicht. Dies sei eine unzumutbare Situation. "Wir müssen hier zu Änderungen kommen", sagte der Gesundheitspolitiker. Dazu solle es weitere Gespräche mit der Union geben. Das Gesetz soll am kommenden Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.