Düsseldorf (epd). Die Regierungsparteien wollen einem Zeitungsbericht zufolge die verspätete Zahlung der Grundrente für Geringverdiener ins Gesetz schreiben. Auf diese Weise solle verhindert werden, dass Anspruchsberechtigte die Rentenversicherung in der Zwischenzeit wegen Untätigkeit verklagen könnten, berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Samstag) unter Berufung auf Koalitionskreise. Die neue Leistung für Rentner mit niedrigen Altersbezügen soll zwar Anfang 2021 eingeführt werden, Auszahlungen soll es aber erst ab Mitte des Jahres geben.
Die Rentenversicherung verweist zur Begründung auf einen hohen Verwaltungsaufwand: Sie muss aus den knapp 26 Millionen Rentnern diejenigen herausfiltern, die Anspruch auf die Grundrente haben. Bei Neurentnern geht die Prüfung schneller, sie sollen die Leistung deshalb als erste ab Mitte 2021 erhalten. Andere Anspruchsberechtigte werden teilweise bis Ende 2022 warten müssen. Alle Beträge werden aber rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt.
Die Unterhändler der Koalition wollen sich dem Bericht zufolge am Montag endgültig auf die Details der Grundrente einigen, der Gesetzentwurf solle dann am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden. Mit der Grundrente sollen niedrige Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgestockt werden, wenn sie mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung für Arbeits-, Erziehungs- oder Pflegezeiten eingezahlt haben.
Die Union hatte eine Einkommensprüfung durchgesetzt, damit nur bedürftige Rentner die Aufstockung erhalten. Für die SPD ist die Grundrente eines der wichtigsten Projekte dieser Legislaturperiode. Sie soll laut Gesetzentwurf im Einführungsjahr 2021 rund 1,3 Milliarden Euro kosten und aus Steuergeldern finanziert werden.