Berlin (epd). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat an die Bundesregierung appelliert, auch den Umweltschutz in ein Lieferkettengesetz einzubeziehen. "Freiwillig nehmen nur wenige deutsche Konzerne ihre umweltbezogenen und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten wahr", sagte der Vorsitzende Olaf Brandt am Donnerstag. "Deshalb muss endlich ein Lieferkettengesetz her." Es müsse aber Umwelt- und Menschenrechte enthalten.
Brandt begrüßte die Initiative von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Nach Medienberichten haben sich die beiden Minister auf Eckpunkte eines Gesetzes geeinigt, in denen allerdings die Haftung deutscher Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen im Ausland entschärft werden soll. Demnach soll das Risikomanagement "verhältnismäßig und zumutbar" sein. Haften soll ein Unternehmen den Berichten zufolge nur, wenn bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht Schäden "vorhersehbar und vermeidbar" gewesen seien.
Ziel eines Lieferkettengesetzes ist vor allem, ausbeuterische Arbeitsbedingungen bei Zulieferern im Ausland zu verhindern. Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag/online) soll das künftige Gesetz rund 7.300 Unternehmen betreffen. Die Firmen müssten dann prüfen, "ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen", zitierte die Zeitung aus dem Eckpunktepapier. Dabei gehe es um zum Beispiel um Kinderarbeit, Diskriminierung, Hungerlöhne, Landkonflikte oder Umweltverschmutzung.
Das katholische Hilfswerk Misereor begrüßte die Initiative für ein Lieferkettengesetz, forderte aber ebenfalls ökologische Aspekte. "Ein solches Gesetz wäre ein wichtiger Schritt zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in der globalen Wirtschaft", sagte Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel. "Die Missachtung von Menschenrechten ist kein Kavaliersdelikt und darf nicht folgenlos bleiben." Mit Sorge bemerkte Spiegel allerdings, dass die Teilnahme an einer Brancheninitiative wie dem Textilbündnis zu einer Haftungsbegrenzung führen solle.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag ein Lieferkettengesetz vereinbart, sollten nicht mindestens 50 Prozent der größeren Firmen freiwillige Selbstverpflichtungen vorlegen. Ende 2019 hatte in einer Befragung erst ein Fünftel der Betriebe angegeben, akribisch auf die Arbeitsbedingungen bei Zulieferern im Ausland zu achten. Das Resultat einer zweiten Umfrage soll Mitte Juli präsentiert werden.