Kabinett beschließt Verbot von Wegwerf-Plastikprodukten

Berlin (epd). Einmalbesteck aus Plastik, Trinkhalme und Kunststoff-Rührstäbchen sind vom 3. Juli an auch in Deutschland verboten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, mit der eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, die ein europaweites Verbot beinhaltet.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt gegen die Plastikflut. Die Produkte gehören laut EU-Kommission zu dem am häufigsten gefundenen Müll an europäischen Stränden. In Parks und auf den Straßen machen sie zehn bis 20 Prozent der Abfälle aus. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus nicht biologisch abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt.