Berlin (epd). Rentnerinnen und Rentner werden auf die Aufstockung ihrer Altersbezüge durch die geplante Grundrente zum Teil bis Ende 2022 warten müssen. Die Bescheide würden ihnen voraussichtlich in einem Zeitraum bis Ende 2022 zugehen, erklärte der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, bei einer virtuellen Vertreterversammlung der Rentenversicherung am Mittwoch in Berlin. Neurentner sollen dem Zeitplan der Rentenversicherung zufolge die Grundrente ab Juli 2021 erhalten.
Die neue Leistung für Rentner mit niedrigen Altersbezügen soll Anfang 2021 eingeführt werden. Geplant ist, dass der Bundestag sie in der kommenden Woche, der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, abschließend berät und beschließt. Bei der ersten Beratung im Bundestag Mitte Mai hatte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Hermann Gröhe (CDU) bereits gesagt, dass sich eine gestaffelte Einführung der Grundrente abzeichne.
Die Rentenversicherung hat wiederholt auf den hohen Verwaltungsaufwand aufmerksam gemacht. Sie muss aus den knapp 26 Millionen Rentnern diejenigen herausfiltern, die Anspruch auf die Grundrente haben. Bei Neurentnern geht die Prüfung schneller. Fasshauer erklärte, die Vorarbeiten liefen auf Hochtouren. Für den Verwaltungsaufwand rechne er aber mit zusätzlichen Personalausgaben von 400 Millionen Euro, die der Rentenversicherung erstattet werden müssten.
Mit der Grundrente sollen niedrige Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgestockt werden, wenn sie mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung für Arbeits-, Erziehungs- oder Pflegezeiten eingezahlt haben. Die Union hatte eine Einkommensprüfung durchgesetzt, damit nur bedürftige Rentner die Aufstockung erhalten. Für die SPD ist die Grundrente eines der wichtigsten Projekte dieser Legislaturperiode. Sie soll laut Gesetzentwurf im Einführungsjahr 2021 rund 1,3 Milliarden Euro kosten und aus Steuergeldern finanziert werden.